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Rentenversicherung

Freitag, den 19. Dezember 2008

Unter den Begriff der Rentenversicherung fällt in Deutschland die gesetzliche Versicherung zur Altersvorsorge von abhängig Beschäftigten. Die Rentenversicherung beinhaltet Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Sie ist in verschiedene Teilbereiche der „Deutschen Rentenversicherung“ organisiert, welche vor Kurzem aus den Organisationen der “Landesversicherungsanstalten” – für den Bereich der Arbeiter – und der ehemaligen “Bundesversicherungsanstalt für Angestellte” – für den Bereich der Angestellten -fusioniert wurde.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf gesetzlicher Grundlage und ist im Sozialgesetzbuch VI kodifiziert. Für die Mehrheit der Bevölkerung ist sie eine gesetzliche Pflichtversicherung. Unter bestimmten Umständen kann man sich auch freiwillig versichern, auch wenn eine gesetzliche Versicherungspflicht nicht besteht. Hauptzweck der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Vorsorge für das Alter für den Großteil der Bevölkerung nach dem Ende jeweiligen beruflichen Tätigkeit. Beständige Anpassungen in Folge von Gesetzesänderungen sorgen für die Angleichung an bestimmte demographische und wirtschaftliche Entwicklungen.

Der Gesamtkomplex der Rentenversicherung ist derart kompliziert, dass immer von den individuellen Lebenssachverhalten ausgegangen werden muss und oftmals eine Beratungshilfe in einer der zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen, welche in ganz Deutschland errichtet wurden, in Anspruch genommen werden sollte.

Neben der gesetzlichen Form der Rentenversicherung können Sie sich natürlich auch eine Riester Rente abschließen oder in ähnlicher Weise auch bei privaten Versicherungsunternehmen so versichern, dass Ihnen, ab einem bestimmten Lebensjahr, eine zusätzliche regelmäßige oder einmalige Rente ausbezahlt wird.

Die Leistungen der privaten Rentenversicherungen sind stark unterschiedlich, so dass Sie sich, vor dem Abschluss eines solchen Vertrags, genau über den Leistungsumfang informieren sollten. Gegebenenfalls macht es auch hier Sinn, die Beratungsdienstleistung eines unabhängigen Versicherungsmaklers in Anspruch zu nehmen.

Wenn man sich schon mal mit dem Alter beschäftigt, kann man sich auch schon mal ein wenig mit dem Erbrecht auseinandersetzen. Da der Zeitpunkt des Todes ja allgemein unbekannt ist, macht es oft schon Sinn, gerade in jüngeren Jahren ein Testament aufzusetzen, insbesondere wenn man schon Kinder hat.